Kosten
Alle Leistungen unserer Praxis können nur Privat - oder als Selbstzahler abgerechnet werden.
Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Privatversicherung über die Kostenübernahme vorab informieren.
Information für gesetzlich versicherte Patienten:
Viele gesetzliche Krankenkassen haben Osteopathische Behandlungen in ihrem Leistungskatalog aufgenommen.
Im folgenden Link können Sie nachsehen, ob Ihre Krankenkasse auch dabei ist:
www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste
Wenn Ihre Krankenkasse Osteopathische Behandlungen unterstützt, finden Sie unten eine Info zum Ablauf wie Sie vorgehen müssen.
Checkliste Osteopathie für gesetzlich versicherte Patienten
- Im oben stehenden Link schauen Sie, wie Sie ihre Krankenkasse unterstützt
- Holen Sie sich ein Rezept vom Haus- oder Facharzt, mit einer Diagnose und Anzahl an osteopathischen Behandlungen
- Vereinbaren Sie einen Termin bei uns
- Bringen Sie bitte zur ersten Behandlung Ihr Rezept für Osteopathie mit, damit wir eine Kopie machen können (Sie behalten das Original)
- Nach der Behandlung bekommen Sie eine Rechnung von uns, die Sie bei uns begleichen
- Nach Abschluss der Behandlung, reichen Sie Ihre Rechnung mit dem Originalrezept bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese überweist Ihnen die beschriebene Zuzahlung.