Kosten

Alle Leistungen unserer Praxis können nur Privat - oder als Selbstzahler abgerechnet werden.

Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Privatversicherung über die Kostenübernahme vorab informieren.


Information für gesetzlich versicherte Patienten:


Viele gesetzliche Krankenkassen haben Osteopathische Behandlungen in ihrem Leistungskatalog aufgenommen.

Im folgenden Link können Sie nachsehen, ob Ihre Krankenkasse auch dabei ist:


www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste


Wenn Ihre Krankenkasse Osteopathische Behandlungen unterstützt, finden Sie unten eine Info zum Ablauf wie Sie vorgehen müssen.


Checkliste Osteopathie für gesetzlich versicherte Patienten

  1. Im oben stehenden Link schauen Sie, wie Sie ihre Krankenkasse unterstützt
  2. Holen Sie sich ein Rezept vom Haus- oder Facharzt, mit einer Diagnose und Anzahl an osteopathischen Behandlungen
  3. Vereinbaren Sie einen Termin bei uns
  4. Bringen Sie bitte zur ersten Behandlung Ihr Rezept für Osteopathie mit, damit wir eine Kopie machen können (Sie behalten das Original)
  5. Nach der Behandlung bekommen Sie eine Rechnung von uns, die Sie bei uns begleichen
  6. Nach Abschluss der Behandlung, reichen Sie Ihre Rechnung mit dem Originalrezept bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese überweist Ihnen die beschriebene Zuzahlung.