Alle Leistungen unserer Praxis können nur Privat - oder als Selbstzahler abgerechnet werden. Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Privatversicherung über die Kostenübernahme vorab informieren.
Information für gesetzlich versicherte Patienten
Viele gesetzliche Krankenkassen haben Osteopathische Behandlungen in ihrem Leistungskatalog aufgenommen. Im folgenden Link können Sie nachsehen, ob Ihre Krankenkasse auch dabei ist:
Bringen Sie bitte zur ersten Behandlung Ihr Rezept für Osteopathie mit, damit wir eine Kopie machen können (Sie behalten das Original)
5
Rechnung bei uns begleichen
Nach der Behandlung bekommen Sie eine Rechnung von uns, die Sie bei uns begleichen
6
Zuzahlung von Krankenkasse
Nach Abschluss der Behandlung, reichen Sie Ihre Rechnung mit dem Originalrezept bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese überweist Ihnen die beschriebene Zuzahlung.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
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