Kosten

Alle Leistungen unserer Praxis können nur Privat - oder als Selbstzahler abgerechnet werden. Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Privatversicherung über die Kostenübernahme vorab informieren.
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Information für gesetzlich versicherte Patienten

Viele gesetzliche Krankenkassen haben Osteopathische Behandlungen in ihrem Leistungskatalog aufgenommen.
Im folgenden Link können Sie nachsehen, ob Ihre Krankenkasse auch dabei ist:

www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste

Wenn Ihre Krankenkasse Osteopathische Behandlungen unterstützt, finden Sie unten eine Info zum Ablauf wie Sie vorgehen müssen.

Checkliste Osteopathie für gesetzlich versicherte Patienten

Unterstützung Krankenkasse

Im oben stehenden Link schauen Sie, wie Sie ihre Krankenkasse unterstützt

Rezept beim Arzt besorgen

Holen Sie sich ein Rezept vom Haus- oder Facharzt, mit einer Diagnose und Anzahl an osteopathischen Behandlungen

Termin bei uns vereinbaren

Rezept mitbringen

Bringen Sie bitte zur ersten Behandlung Ihr Rezept für Osteopathie mit, damit wir eine Kopie machen können (Sie behalten das Original)

Rechnung bei uns begleichen

Nach der Behandlung bekommen Sie eine Rechnung von uns, die Sie bei uns begleichen

Zuzahlung von Krankenkasse

Nach Abschluss der Behandlung, reichen Sie Ihre Rechnung mit dem Originalrezept bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese überweist Ihnen die beschriebene Zuzahlung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch

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